Standardtarif für Privatpatienten ?
Sehr geehrte Patientin,
sehr geehrter Patient,
möglicherweise sind Sie bereits von Ihrer privaten Krankenversicherung auf die Möglichkeit für Prvatversicherte, einen Basistarif (2007 noch modifizierter Standardtarif genannt) abzuschließen, angesprochen worden.
Für die behandelnden Ärzte im ambulanten Bereich bedeutet der neue Tarif eine Absenkung des Honorars um über 21% (Regelleistungssatz: Absenkung von Faktor 2,3-fach auf 1,8-fach). Dies betrifft alle ärztlichen Leistungen wie Untersuchungen, Beratungen, Therapien etc.. Auch werden Laborleistungen und technische Untersuchungen deultich schlechter bezahlt als bisher.
Dies alles geschieht auf der Basis einer Gebührenbordnung aus dem Jahre 1996, in der die Gebührensätze in der Zwischenzeit (über 11 Jahre !!!) nicht mehr angepasst oder angehoben wurden.
Sie werden sicher verstehen, dass die Ärzteschaft mehrheitlich über die vorgeschlagene Absenkung verärgert ist und dass diese in diesen Fällen weder in der Lage noch bereit ist, den von Ihnen gewohnten Versorgungsstandard und Leisungsumfang unter diesen geänderten Rahmenbedingungen aufrecht zu erhalten.
Darüber hinaus wird sich mit dem vorgesehenen Basistarif auch die Behandlung im Krankenhaus ändern, bei der nur eine "allgemeine Krankenhausbehandlung" vorgesehen ist, was auch die gewohnte Chefarztbehandlung und andere Vorzüge auschließt.
Daher bitte ich Sie und fordere Sie auf, den Schritt, einen neuen Privatversicherungsvertrag mit Basistarif abzuschließen, gut zu überdenken, dass wir unsere medizinischen Leistungen auch weiterhin in vollem Umfang und uneingeschränkt anbieten können.
Ihr
Dr. med. Dieter Krumm